Behörde (München)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Kapitel: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stadtverwaltung München, Europäische Patentorganisation, Sanitätsamt der Bundeswehr, Justizvollzugsanstalt München, Deutsches Patent- und Markenamt, Bayerisches Landesamt für Steuern, Bayerische Versorgungskammer, Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Verband der bayerischen Bezirke, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, Studentenwerk München, Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht, Bayerisches Hauptmünzamt, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Bundesbahn-Zentralamt, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern, Landeskirchenamt München, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Ministerialbeauftragter, Justizvollzugsanstalt Neudeck, Haus des Deutschen Ostens, Landratsamt München, Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung, Reichsbahndirektion München, Bergamt Südbayern. Auszug: Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist die zentrale staatliche Fachbehörde für Denkmalpflege in Bayern. Es ist zuständig sowohl für die Baudenkmalpflege als auch für die Bodendenkmalpflege bzw. Archäologie. 2008 konnte das Landesamt sein 100jähriges Bestehen mit einer Veranstaltungsreihe (u. a. Vorträge und Ausstellungen in Würzburg, Regensburg, Bamberg, Nürnberg, München, Passau und Augsburg) feiern. Die Verfassung des Freistaates Bayern verpflichtet Staat, Gemeinden und Körperschaften des Öffentlichen Rechts, die Kunst- und Geschichtsdenkmäler zu schützen und zu pflegen. Im Sinne dieses Verfassungsauftrags hat der Bayerische Landtag im Jahr 1973 das Bayerische Denkmalschutzgesetz erlassen. Die Geschichte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, das sein Wirken heute auf die Existenz dieses Gesetzes stützt, reicht jedoch deutlich länger zurück. Bereits unter König Ludwig I. setzte die Entwicklung der bayerischen Denkmalpflege als Institution ein; er gründete im Jahr 1835 die Generalinspection der plastischen Denkmale des Reiches. 1868 berief König Maximilian II. einen "Generalconservator" für die Denkmalpflege, der sein Amt in Personalunion mit der Direktion des 1855 gegründeten Bayerischen Nationalmuseums erfüllte. Die Aufgaben der Generalsinspection lagen im Schutz der Denkmäler, in der wissenschaftlichen Forschung und der Erstellung einer "Vorbildersammlung" für die Denkmalpflege. Am 6. September 1908 unterschrieb Prinzregent Luitpold während eines Jagdaufenthalts in der Vorderriß bei Lenggries in Oberbayern eine Allerhöchste Verordnung, mit der das Generalkonservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns vom Bayerischen Nationalmuseum getrennt und direkt dem Staatsministerium des Inneren unterstellt wurde. Der erste Generalkonservator des Amtes war seit 1. November 1908 Georg Hager (1908-1929). Der Kunsthistoriker Hager war zum Zeitpunkt seiner Berufung zum Generalkonservator bereits lange Jahre in der Denkmalerfassung (Inventarisatio

  • Vydavateľstvo: Books LLC
  • Formát: Paperback
  • Jazyk:
  • ISBN: 9781158907380

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