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Energiehandel

Autor: Books LLC

Quelle: Wikipedia. Seiten: 34. Kapitel: Erneuerbare-Energien-Gesetz, Energiemarkt, Ölpreisbindung, Energiewirtschaftsgesetz, Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus, Renewable Energy Certificate System, Anreizregulierung,... Viac o knihe

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 34. Kapitel: Erneuerbare-Energien-Gesetz, Energiemarkt, Ölpreisbindung, Energiewirtschaftsgesetz, Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus, Renewable Energy Certificate System, Anreizregulierung, Konzessionsabgabe, European Commodity Clearing, Netzzugang, Netznutzungsentgelt, Energiebroker, Netzvertrag, Energielieferung, Gasnetzzugangsverordnung, Liberalisierung des Messwesens, Netzdurchleitung, Negativpreis, Lastprognose, Händlerrahmenvertrag, Hourly-Forward-Curve, Back-to-back-Beschaffung, Energiederivat. Auszug: Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung. Es soll gemäß Legaldefinition ( Abs. 1 EEG) im Interesse des Klima- und Umweltschutzes Daneben schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eine Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung vor und das Biokraftstoffquotengesetz ihre Verwendung im Verkehrsbereich. Laut Bundesumweltministerium wurde das deutsche EEG von 47 Staaten als Vorbild für eigene Förderinstrumente herangezogen. Von Branchenvertretern der Erneuerbaren Energien, Umweltschutzorganisationen und von Bundesumweltminister Norbert Röttgen wurde es als Erfolgsgeschichte gelobt. Kritiker befürchten dagegen zu hohe Strompreise. Auch wird kritisiert, dass das EEG die Emission von Kohlenstoffdioxid subventioniere. Eine vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene neue und erweiterte Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Mit dem EEG erhalten Anlagebetreiber 15 bis 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für ihren erzeugten Strom, und Netzbetreiber werden zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet ( und Abs. 1 EEG vom 25. Oktober 2008). Die Vergütungssätze sind nach Technologien und Standorten differenziert und sollen einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglichen. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Satz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Durch diese stetige Degression wird ein Kostendruck im Sinne einer gewollten Anreizregulierung erzeugt: Anlagen sollen effizienter und kostengünstiger hergestellt werden, um langfristig auch ohne Hilfen am Markt bestehen zu können. Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus: Der der Anlage nächstgelegene öffentliche Netzbetreibe

  • Vydavateľstvo: Books LLC, Reference Series
  • Rok vydania: 2011
  • Formát: Paperback
  • Rozmer: 246 x 189 mm
  • Jazyk: Nemecký jazyk
  • ISBN: 9781158956999

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