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Evangelische Kirche

Autor: Quelle: Wikipedia

Quelle: Wikipedia. Seiten: 27. Kapitel: Kirchenfinanzierung, Kwasizabantu, Sonntagsschule, Kirchenfern, Tschechoslowakische Hussitische Kirche, Bahnhofsmission, Evangelische Kirche A. B., Hochkirchliche Bewegung, Liste der evangelischen Superintendenten... Viac o knihe

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 27. Kapitel: Kirchenfinanzierung, Kwasizabantu, Sonntagsschule, Kirchenfern, Tschechoslowakische Hussitische Kirche, Bahnhofsmission, Evangelische Kirche A. B., Hochkirchliche Bewegung, Liste der evangelischen Superintendenten in Österreich, Liste der Superintendenten in Oschatz, Hochkirchliche Vereinigung Augsburgischen Bekenntnisses, BewegungPlus, Armenisch-Evangelische Kirche, Kirchliches Lehramt, Leuenberger Texte, Georg Friedrich Bunge, Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Slowakei, Lesepredigt, Hochkirchlicher Apostolat St. Ansgar. Auszug: Wie sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen - kurz die Kirchenfinanzierung - hängt einmal von den rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des jeweiligen Staates ab, also dem jeweils geltenden Staatskirchenrecht. Soweit dieses den einzelnen Gemeinschaften Selbstbestimmung zugesteht, hängt es zum anderen vom jeweiligen Kirchenrecht ab, in wieweit von den eingeräumten Möglichkeiten auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Die Situation unterscheidet sich deshalb zwischen den einzelnen Religionen und Konfessionen sowie den einzelnen Staaten, ja mitunter auch innerhalb eines Staates erheblich. Die gegenwärtige Finanzierung der Kirchen in Deutschland ist das Ergebnis einer langen wechselvollen Geschichte. In ihr spiegelt sich auch das Verhältnis von Staat und Kirchen wider. Der folgende Überblick skizziert hauptsächlich die Finanzierung der ev. und der kath. Kirchen. Vor der Trennung von Staat und Kirche betrachtete der Staat, vor allem im Absolutismus, die Kirchenfinanzierung als staatliche Aufgabe. Mit dieser Fürsorge gingen allerdings auch Beschränkungen einher, etwa staatsgesetzliche Reglementierung der innerkirchlichen Organisation, Genehmigungserfordernisse bei Vermögensveräußerungen oder Beschränkung der Erbfähigkeit. Die in der kirchlichen Vermögensverwaltung tätigen Beamten wurden wegen dieser Staatsaufsicht lange Zeit als auch staatliche Beamte verstanden, was vor allem für das Strafrecht (Amtsdelikte) Bedeutung hatte. Schon unter der Weimarer Reichsverfassung wurden diese Verbindungen abgebaut. Im Nationalsozialismus sollten staatliche Finanzabteilungen innerhalb der Landeskirchen erneut Kontrolle im Sinne des Staates ausüben. Unter dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestehen solche Verbindungen nicht mehr. Die Finanzielle Leistungsfähigkeit prüft der Staat nur noch insoweit, als sie eine Voraussetzung für die Verleihung des Körperschaftsstatus ist, für den die jeweilige

  • Vydavateľstvo: Books LLC, Reference Series
  • Rok vydania: 2011
  • Formát: Paperback
  • Rozmer: 246 x 189 mm
  • Jazyk: Nemecký jazyk
  • ISBN: 9781158964710

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