Föderalismus in Deutschland

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 61. Kapitel: Länderfinanzausgleich, Bundesstadt, Neugliederung des Bundesgebietes, Föderalismusreform, Land, Neue Bundesländer, Föderalismusreform II, Donauversinkungsfall, Nordstaat, Landesparlament, Lübecker-Bucht-Fall, Berlin-Brandenburg,... Viac o knihe

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 61. Kapitel: Länderfinanzausgleich, Bundesstadt, Neugliederung des Bundesgebietes, Föderalismusreform, Land, Neue Bundesländer, Föderalismusreform II, Donauversinkungsfall, Nordstaat, Landesparlament, Lübecker-Bucht-Fall, Berlin-Brandenburg, Föderalismuskommission, Landesvertretung, Politikverflechtung, Kultusministerkonferenz, Gesetz über den Neuaufbau des Reichs, A- und B-Länder, Ministerpräsidentenkonferenz, Lindauer Abkommen, Innenministerkonferenz, Exekutivföderalismus, Ländereinführungsgesetz, Länderfusion Rheinland-Pfalz-Saarland, Bundestreue, Königsteiner Staatsabkommen, Stadtstaatenprivileg, Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister, Dauerwahlkampf, Alte Bundesländer, Sachverständigen-Ausschuss für die Neugliederung des Bundesgebietes, Justizministerkonferenz. Auszug: Der Länderfinanzausgleich ist ein staatsorganisationsrechtlicher Mechanismus in der Bundesrepublik Deutschland zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern; sie sollen so mit den zur Erfüllung ihrer jeweiligen Staatsaufgaben notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Der Begriff "Länderfinanzausgleich" wird in zwei Ausprägungen verwendet: Der Länderfinanzausgleich ist das in Deutschland bekannteste Finanzausgleichssystem. Neben ihm sind deutsche staatliche Ebenen noch betroffen vom Kommunalen Finanzausgleich, mit dem in den Flächenländern die Finanzausstattung der Kommunen geregelt wird und vom Europäischen Finanzausgleich, dem Einnahmen- und Finanzierungssystem der EU, das die Aufgabenverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten regelt. Nach Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist es Ziel des Länderfinanzausgleiches, dass "die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen" wird. Der Länderfinanzausgleich im weiteren Sinne ist ein mehrstufiges Verfahren. Die einzelnen Ausgleichsstufen sind in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge anzuwenden. Insbesondere ist der Ausgleich unter den Ländern (horizontaler Finanzausgleich) strikt von Leistungen des Bundes an die Länder (vertikaler Finanzausgleich) zu trennen. Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne ist der bekannteste Bestandteil dieses Gesamtsystems: Der aktuelle Finanzausgleich gründet sich auf das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2005, beide im Jahr 2001 verabschiedet, und findet seit dem 1. Januar 2005 mit Inkrafttreten des FAG 2005 Anwendung. Dabei soll das Maßstäbegesetz als längerfristig geltende, die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkretisierende Grundlage dienen, während das FAG die aktuell geltenden Berechnungsschritte des Ausgleichsmechanismusses vorgibt. Mit dieser ungewöhnlichen Konstruktion entsprach der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 11. November 1999. Da das MaßstG und das FAG 2005 mit Ablauf des 31. Dezember 20

  • Vydavateľstvo: Books LLC
  • Formát: Paperback
  • Jazyk:
  • ISBN: 9781158967681

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