Entscheidung Des Gerichtshofs Der Europäischen Gemeinschaften

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 105. Nicht dargestellt. Kapitel: Dzodzi-Entscheidung, Die Europäische Union und der Wettbewerbsfall Microsoft, Soysal-Urteil, Cassis-de-Dijon-Entscheidung, Bosman-Entscheidung, Kolpak-Entscheidung, Kazim Kus Entscheidung, Kreil-Entscheidung,... Viac o knihe

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 105. Nicht dargestellt. Kapitel: Dzodzi-Entscheidung, Die Europäische Union und der Wettbewerbsfall Microsoft, Soysal-Urteil, Cassis-de-Dijon-Entscheidung, Bosman-Entscheidung, Kolpak-Entscheidung, Kazim Kus Entscheidung, Kreil-Entscheidung, Lasteyrie-du-Saillant-Entscheidung, Cadbury-Schweppes-Entscheidung, Marks-&-Spencer-Entscheidung, Köbler-Entscheidung, Francovich-Entscheidung, Van-Gend-&-Loos-Entscheidung, Mangold-Entscheidung, Manninen-Entscheidung, Eurowings-Entscheidung, Lankhorst-Hohorst-Entscheidung, Gerritse-Entscheidung, Linneweber/Akritidis-Entscheidung, Centros-Entscheidung, Costa/ENEL-Entscheidung, Dassonville-Entscheidung, Keck-Entscheidung, Christel-Schmidt-Entscheidung, Meca-Medina-Entscheidung. Auszug: Die Dzodzi-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990. Diese Entscheidung hat Bedeutung für die Frage, wie weit der Europäische Gerichtshof auch in Fällen entscheiden kann, für die durch das nationale Recht europarechtliche Vorschriften entsprechend für anwendbar erklärt werden, obwohl das Europarecht den Sachverhalt nicht unmittelbar regelt. Das Urteil ist damit wichtig für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes und damit auch für die Reichweite der Wirkung des Europarechtes. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass er im Vorabentscheidungsverfahren die Kompetenz zur Entscheidung besitze, wenn Gerichte der Mitgliedstaaten ihm Fälle vorlegen und er nicht prüfe, ob dieser Vorlage ein rein interner Rechtsstreit zugrundeliege. An dieses Urteil knüpft die sogenannte Dzodzi-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an. Es ging in dem dem Gerichtshof durch die Cour d' appel Brüssel mit Beschluss vom 16. Mai 1989 vorgelegtem Rechtsstreit um das Aufenthalts- und Verbleiberecht der togolesischen Staatsangehörigen Massam Dzodzi. Diese war die Witwe eines belgischen Staatsangehörigen. Die Eheleute hatten am 14. Februar 1987 in Belgien geheiratet. Frau Dzodzi stellte nach der Heirat einen erfolglosen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis. Kurz darauf begab sich das Ehepaar, ohne die belgischen Behörden zu informieren, nach Togo. Kurz nachdem Frau Dzodzis Ehemann nach Belgien zurückgekehrt war, verstarb er am 28. Juli 1987. In Art. 40 des damals geltenden belgischen Gesetzes über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Ausweisung von Ausländern war folgende Regelung vorgesehen: "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ... folgende Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit einem EG-Ausländer gleichgestellt: 1. ihr Ehegatte; ... Ebenfalls gleichgestellt sind die ausländischen Ehegatten eines Belgiers ..." Frau Dzodzi stellte weitere Anträge auf Erteilung einer längeren Aufenthaltserl

  • Vydavateľstvo: Books LLC
  • Formát: Paperback
  • Jazyk:
  • ISBN: 9781158958108

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