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Filmförderung

Autor: Books LLC

Quelle: Wikipedia. Seiten: 29. Kapitel: Filmförderungsanstalt, Filmförderungsgesetz, Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Filmförderung in Österreich, FilmFernsehFonds Bayern, Hessische Filmförderung, Film- und Medienstiftung NRW, Filmbüro Nordrhein-Westfalen,... Viac o knihe

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 29. Kapitel: Filmförderungsanstalt, Filmförderungsgesetz, Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Filmförderung in Österreich, FilmFernsehFonds Bayern, Hessische Filmförderung, Film- und Medienstiftung NRW, Filmbüro Nordrhein-Westfalen, Medienboard Berlin-Brandenburg, Wiener Filmfonds, MEDIA, Deutscher Filmförderfonds, Filmbüro Bremen, Filmbüro Hessen, Austrian Film Commission, Trigon-film, Kulturelle Filmförderung Schleswig-Holstein, Kuratorium junger deutscher Film, Location Austria, Film-/Fernseh-Abkommen, Eurimages, MFG Filmförderung, Nrw germanfilmfinance, Referenzfilmförderung, Das deutsch-französische Filmtreffen, UK Film Council, Saarländisches Filmbüro, Centre national du cinéma et de l'image animée. Auszug: Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat unter anderem die Aufgabe, Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft durchzuführen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films - Filmförderungsgesetz (). Die FFA erhebt von Filmtheaterbetreibern, Videoprogrammanbietern und den öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstaltern eine Filmabgabe. Sie beträgt für jeden Kinosaal, der pro Jahr mehr als 75.000 Euro Umsatz macht, zwischen 1,8 und 3 % des Jahresumsatzes und bei Videoprogrammanbietern zwischen 1,8 % und 2,3 % des Jahresnettoumsatzes. Die Fernsehveranstalter zahlen 2,5 % der Ausgaben für im Vorjahr gezeigte Filme. Im Jahr 2004 verfügte die FFA so über ein Budget von zusammen 76 Mio. Euro. Bis zum Inkrafttreten des Sechsten Änderungsgesetz zum Filmförderungsgesetz wurden zwischen Fernsehveranstaltern und der FFA sog. Film-Fernseh-Abkommen geschlossen. Die seit 1974 für einen Zeitraum von meistens fünf Jahren abgeschlossenen Verträge legten die Summen fest, die die Fernsehanstalten zur Verfügung stellten. Im Jahr 2004 waren dies von den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF 15,6 Millionen und von den privaten Sendern 12 Millionen Euro. Mit diesem Geld sollen Filme gefördert werden, die sowohl für das Kinoabspiel als auch für die Fernsehausstrahlung geeignet sind. ARD und ZDF stellten 11 Mio. Euro pro Jahr für die Projektfilmförderung, über deren Verwendung die Vergabekommission der FFA entscheidet, und 4,6 Mio. Euro pro Jahr unmittelbar für Koproduktionen zur Verfügung. In diesem Fall wurden die konkreten Produktionsvorhaben zwischen der jeweiligen Fernsehanstalt und dem Produzenten ausgehandelt. Dabei sind sie in ihrer Entscheidung frei, an welchen Gemeinschaftsproduktionen sie sich beteiligen. Einzelheiten der Vertragsgestaltung werden im FFG oder im Film-Fernseh-Abkommen nicht festgelegt. Jedoch sicherten sich d

  • Vydavateľstvo: Books LLC, Reference Series
  • Rok vydania: 2012
  • Formát: Paperback
  • Rozmer: 246 x 189 mm
  • Jazyk: Nemecký jazyk
  • ISBN: 9781158972647

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